Signet von Inclusion Europe für Texte in Leichter Sprache Fulda in Leichter Sprache

Kinder­reise­pass

Was ist ein Kinder­reise­pass?

Der Kinder­reise­pass ist ein wichtiges Dokument.
In dem Kinder­reise­pass stehen nämlich 
wichtige Informationen über das Kind.
Zum Beispiel:

  • Der Vor­name.
  • Der Nach­name.
  • Die Adresse.
  • Das Geburts­datum.

In dem Kinder­reise­pass ist auch ein Foto von dem Kind.
 

Wer braucht einen Kinder­reise­pass?

Alle Kinder unter 12 Jahren können einen Kinder­reise­pass haben.
Aber:
Kinder müssen keinen Kinder­reise­pass haben.

Wie lange gilt ein Kinder­reise­pass?

Ein Kinder­reise­pass gilt 6 Jahre.
Aber:
Ein Kinder­reise­pass gilt nur für Kinder unter 12 Jahren.

Ist Ihr Kind 12 Jahre alt oder älter?
Dann braucht Ihr Kind einen normalen Reise­pass.

Wofür braucht man einen Kinder­reise­pass?

Wollen Sie mit Ihrem Kind in ein anderes Land reisen? 
Jedes Land will wissen:
Wer reist in das Land?
Wie lange bleibt dieser Mensch in dem Land?          
Deshalb muss man an der Grenze 
meistens einen Ausweis zeigen.

Dafür brauchen Kinder einen Kinder­reise­pass.
Und es muss ein Erwachsener dabei sein.
Dieser Erwachsene muss auch einen Reise­pass haben.  

Vor jeder Reise müssen Sie überlegen:
Braucht mein Kind einen Kinder­reise­pass?
Und brauchen Sie einen Reise­pass?
 

Wie bekommen Sie einen Kinder­reise­pass?

Sie müssen ins Bürger­büro gehen. 

Das Bürger­büro hilft Ihnen dann bei dem Antrag.

Beide Eltern müssen den Antrag unterschreiben.
Und bei dem Antrag muss Ihr Kind dabei sein.

Sind Sie allein­erziehend?
Dann melden Sie sich beim Bürger­büro.

Ist Ihr Kind über 10 Jahre alt?
Dann muss Ihr Kind den Kinder­reise­pass unterschreiben.
Ist Ihr Kind unter 10 Jahre alt?
Und kann Ihr Kind schon schreiben?
Dann sollte Ihr Kind den Kinder­reise­pass unterschreiben.

Können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter vom Bürger­büro 
bei dem Antrag.

Was brauchen Sie für einen Kinder­reise­pass?

Sie brauchen:

  • Die Geburts­urkunde von dem Kind.

  • Die Körper­größe von Ihrem Kind.

  • Die Augen­farbe von Ihrem Kind.

  • Ein bio­metrisches Foto von Ihrem Kind.
    Dieses bio­metrische Foto ist ein besonderes Foto.
    Auf diesem Foto darf das Kind zum Beispiel nicht lachen.
    Dieses bio­metrische Foto können Sie bei einem Fotografen machen lassen.

    Sie können das Foto auch im Bürger­büro machen lassen.

  • Die Ausweise von den Eltern von dem Kind
    Sie brauchen die Personal­ausweise von den Eltern.
    Oder Sie brauchen die Reise­pässe von den Eltern.

Haben Sie einen alten Kinder­reise­pass von ihrem Kind?
Oder einen alten Kinder­ausweis von Ihrem Kind?
Dann bringen Sie diese Dokumente auch mit.

Wie viel kostet ein Kinder­reise­pass?

Ein Kinder­reise­pass kostet 13,00 Euro.

Wollen Sie den Kinder­reise­pass verlängern lassen?
Das kostet 6,00 Euro.
Aber:
Ein Kinder­reise­pass gilt nur für Kinder unter 12 Jahren.
Ist Ihr Kind 12 Jahre alt?
Dann braucht Ihr Kind einen normalen Reise­pass.

Achtung!

Früher gab es einen Kinder­ausweis.
Der war wie der Kinder­reise­pass.

Vielleicht hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinder­ausweis.
Dann kann dieser Kinder­ausweis nicht mehr verlängert werden.
Und in den Kinder­ausweis können Sie 
nicht nachträglich ein Foto einfügen lassen.

Wann bekommen Sie den Kinder­reise­pass für Ihr Kind?

Haben Sie alle Dokumente in das Bürger­büro mit­gebracht?
Haben beide Eltern den Antrag für den Kinder­reise­pass unterschrieben?
Haben Sie Ihr Kind dabei?
Hat das Kind den Antrag für den Kinder­reise­pass auch unterschrieben?
Dann bekommen Sie sofort den Kinder­reise­pass im Bürger­büro.

Wie können Sie den Kinder­reise­pass bezahlen?

Haben Sie den Antrag für einen Kinder­reise­pass aus­gefüllt?
Dann bezahlen Sie das Geld für den Kinder­reise­pass im Bürger­büro.
Sie können das Geld bar bezahlen.
Sie können aber auch mit der EC-Karte bezahlen.

Haben Sie Fragen zum Kinder­reise­pass?

Dann können Sie sich beim Bürger­büro melden.

Sie können:

  • Das Bürger­büro anrufen.
    Die Telefon­nummer ist: 
    06 61 – 102 11 11

  • Sie können dem Bürger­büro eine E-Mail schreiben.
    Die E-Mail-Adresse ist: 
    buergerbuero@fulda.de

  • Zur Sprech­stunde vom Bürger­büro gehen.
    Die Adresse vom Bürger­büro ist:
    Stadt­schloss
    Schlossstraße 1
    36037 Fulda

Barriere­freiheit
Das Bürger­büro ist im Stadt­schloss von Fulda.
Bürger­büro ist im Erd­geschoss vom Stadt­schloss.
Das Bürger­büro hat einen barriere­freien Eingang.
Der barriere­freie Eingang ist an der Schloss­straße.

Die Sprech­stunden vom Bürger­büro sind:

  • Montag
    Dienstag
    Donnerstag
  • 08:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch
  • 08:00 – 12:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:00 – 15:00 Uhr
  • Samstag
  • 09:00 – 12:00 Uhr

Machen Sie immer einen Termin für die Sprech­stunde im Bürger­büro.
Den Termin machen Sie am Telefon oder im Bürger­büro.
Die Telefon­nummer ist:
06 61 – 102 11 11

Auf dieser Internet­seite finden Sie Informationen
zu der Termin­vereinbarung im Bürger­büro:
Termin­vereinbarung Bürger­büro

Links