Dieser Text ist nur eine Übersetzung von der Satzung.
Deshalb ist der Text in Leichter Sprache nicht rechtsgültig.
Nur der Text in schwerer Sprache ist rechtsgültig.
Satzung heißt:
In einer Satzung
stehen die wichtigsten Regeln von einem Verein.
Manche von diesen Regeln sind gesetzlich.
Das heißt:
Diese Regeln sind durch das Gesetz vorgeschrieben.
Deshalb gelten diese Regeln für jeden Verein.
Die Satzung für den Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB) gilt seit dem 15. Februar 2012.
Am 15. Februar 2012 wurde die Satzung nämlich unterschrieben.
Der Oberbürgermeister von Fulda hat die Satzung unterschrieben.
Die Stadtverordnetenversammlung von Fulda hat die Satzung vereinbart.
Die Stadtverordnetenversammlung ist eine wichtige Gruppe von Menschen.
Bei dieser Versammlung treffen sich Stadtverordnete.
Stadtverordnete vertreten die Bürger in Fulda.
In Fulda gibt es 59 Stadtverordnete.
Die Bürger von Fulda wählen diese Stadtverordneten.
Dann entscheiden diese Menschen in der Stadtverordnetenversammlung
über wichtige Dinge in Fulda.
Die Satzung vom Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB) hat 7 Kapitel.
Diese Kapitel heißen:
- Aufgaben des BMB
In diesem Kapitel steht:
Das sind die Aufgaben vom BMB in Fulda. - Zusammensetzung und Wahlzeit des BMB
In diesem Kapitel steht:
Wie viele Mitglieder hat der BMB? Für wie lange wird der BMB gewählt? - Wahlversammlung
In diesem Kapitel steht:
Wie läuft eine Wahlversammlung ab?
Wer ist bei der Wahlversammlung dabei? - Wahl
In diesem Kapitel steht:
Wie wird der BMB gewählt? - Vorsitz und Geschäftsgang
In diesem Kapitel steht:
Wer ist der Vorsitzende vom BMB?
Welche Aufgaben hat der Vorsitzende vom BMB? - Entschädigung
In diesem Kapitel steht:
Bekommen die Mitglieder vom BMB Geld für die Arbeit? - Inkrafttreten
In diesem Kapitel steht:
Ab diesem Datum ist die Satzung vom BMB gültig.
1. Aufgaben des Beirates der Menschen mit Behinderungen (BMB)
Der BMB von Fulda vertritt Menschen mit Behinderungen in Fulda.
Das heißt:
Der BMB spricht mit der Stadt Fulda.Und mit den Gremien in der Stadt Fulda.
Gremien sind Gruppen von Menschen.
Diese Gruppen kümmern sich um besonderen Bereiche.Zum Beispiel:
Der Naturschutzbeirat.
Der Naturschutzbeirat
kümmert sich um den Naturschutz.
Der BMB
soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen fördern.
Selbstbestimmung heißt:
Menschen mit Behinderungen
sollen selbst über ihr Leben entscheiden können.
Zum Beispiel wo sie wohnen möchten.
Und die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen.
Das heißt:
Menschen mit Behinderungen sollen Sachen alleine machen.
Menschen mit Behinderungen
sollen nämlich von anderen Menschen unabhängig sein.
Und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft von Fulda.
Das heißt:
Menschen mit Behinderungen sollen ein Teil von der Gemeinschaft sein.
Der BMB arbeitet nach der UN-Behindertenrechtskonvention.
In der UN-Behindertenrechtskonvention steht:
Diese Rechte haben Menschen mit Behinderungen.
So müssen die Rechte von den Menschen mit Behinderungen
umgesetzt werden.
Und nach dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz.
In diesem Gesetz steht:
So müssen Menschen mit Behinderungen unterstützt werden.
Der BMB wird von der Verwaltung in Fulda unterstützt.
So kann der BMB seine Aufgaben erfüllen.
Der BMB berät Menschen mit Behinderungen.
Der BMB beantwortet Fragen von Menschen mit Behinderungen.
Und der BMB gibt diese Fragen an die Stadt Fulda weiter.
Dann kann die Stadt Fulda diese Fragen beantworten.
Der BMB unterstützt die Stadt Fulda.
Und der BMB berät die Stadt Fulda.
Der BMB
erklärt auch die besonderen Themen im Leben von Menschen mit Behinderungen.
Diese Themen sind:
-
Barrierefreiheit
Jeder Mensch mit Behinderung
muss überall teilnehmen können.
Deshalb muss das öffentliche Leben barrierefrei sein.
Das heißt:
Der öffentliche Nahverkehr muss barrierefrei sein.
Öffentliche Gebäude müssen barrierefrei sein.Neue Gebäude müssen barrierefrei geplant werden.
Und barrierefrei gestaltet werden.
Eine Barriere kann auch die schwere Sprache sein.
-
Das Betreuungsrecht
Manche Menschen müssen betreut werden.
Diese Menschen können nicht alleine über ihr Leben entscheiden.
Diese Menschen sind zum Beispiel schwer krank.
Oder diese Menschen haben eine schwere Behinderung.
Das Betreuungsrecht soll diese Menschen schützen.
Und das Betreuungsrecht soll diesen Menschen helfen.
-
Inklusion
Menschen mit Behinderungen müssen dazugehören.
Und Menschen mit Behinderungen
müssen teilnehmen können.
Das gilt für alle Lebensbereiche.Zum Beispiel:- Kindergärten
- Schulen
- Arbeit
- Freizeit
- Sport
-
Wohnen
Viele Menschen mit Behinderungen brauchen einen besonderen Wohnraum.
Ein Wohnraum ist zum Beispiel ein Haus.
Oder eine Wohnung.Dieser Wohnraum muss behindertengerecht sein.
Das heißt:
Der Wohnraum
muss zu dem Menschen mit Behinderung passen.
Der Wohnraum muss nämlich barrierefrei sein.
Jeder Mensch mit Behinderung soll einen passenden Wohnraum haben.
Deshalb muss mehr behindertengerechter Wohnraum gebaut werden.
-
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen bekommen besondere Leistungen.
Diese Leistungen
unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Arbeit.Zum Beispiel ein barrierefreier Arbeitsplatz.Oder diese Leistungen sind finanzielle Leistungen.
Finanzielle Leistungen sind zum Beispiel Geld für Hilfsmittel.
Ein Hilfsmittel ist zum Beispiel ein Rollstuhl.
-
Behindertenhilfe
Manche Menschen mit Behinderungen brauchen zum Beispiel eine Beratung.
Oder eine Selbsthilfegruppe.
Oder einen Pflegedienst.
Die Behindertenhilfe berät diese Menschen.
Und diese Menschen bekommen Hilfe.
2. Zusammensetzung des Beirates der Menschen mit Behinderung.
Und Wahlzeit des Beirates der Menschen mit Behinderung
Der Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB) besteht aus bis zu 11 Mitgliedern.
Der BMB wird für 5 Jahre gewählt.
Das heißt auch: Wahlzeit.
Der BMB macht Sitzungen.
Bei diesen Sitzungen sind auch andere Personen dabei.
Diese Personen sollen den BMB beraten.
Diese Personen sind:
-
ein Mitglied vom Magistrat.
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde von der Stadt Fulda.
Zum Magistrat gehören:- Der Oberbürgermeister
- Der Bürgermeister
- Der Stadtbaurat
- 11 Stadträte
Die 11 Stadträte arbeiten ehrenamtlich im Magistrat.
Das heißt:
Diese Personen bekommen
kein Geld für die Arbeit im Magistrat.Stadträte können nicht
bei der Sitzung vom Behindertenbeirat dabei sein.
Das Mitglied vom Magistrat muss nämlich hauptamtlich arbeiten.
Dann kann das Mitglied
an der Sitzung vom Behindertenbeirat teilnehmen.
-
fünf Stadtverordnete
Stadtverordnete vertreten die Bürger in Fulda.In Fulda gibt es 59 Stadtverordnete.
Die Bürger von Fulda wählen diese Stadtverordneten.
Dann entscheiden diese Menschen in der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Dinge in Fulda.
-
zwei Menschen von der Liga der freien Wohlfahrtspflege.
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege ist eine Arbeitsgemeinschaft.
In dieser Arbeitsgemeinschaft arbeiten verschiedene Vereine zusammen.
Diese Vereine unterstützen Menschen.
Diese Menschen brauchen Hilfe.Zum Beispiel arme Menschen.
Oder Menschen mit Behinderungen.In dieser Arbeitsgemeinschaft sind 6 Vereine.
Diese Vereine sind:
- die Arbeiter-Wohlfahrt
- die Caritas-Verbände
- das Deutsche Rote Kreuz
- der Paritätische Wohlfahrts-Verband
- die Diakonie
- der Landes-Verband der jüdischen Gemeinden
3. Wahlversammlung
Bei der Wahlversammlung wird der Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB) gewählt.
Wann ist die Wahlversammlung?
Der Magistrat von der Stadt Fulda plant die Wahlversammlung.
Der Termin von der Wahlversammlung
ist frühestens 9 Monate vor Ablauf der Wahlzeit.
Und spätestens 4 Monate nach Ablauf der Wahlzeit.
Das heißt:
Der neue BMB ist im September 2022 gewählt worden.
Die Wahlzeit vom BMB sind 5 Jahre.
Deshalb geht die Wahlzeit vom BMB bis zum September 2027.
Hat der Magistrat einen Termin für die Wahlversammlung ausgesucht?
Dann muss der Magistrat eine Bekanntmachung schreiben.
Eine Bekanntmachung ist wie ein Brief.
Die Bekanntmachung ist öffentlich.
Das heißt:
Jeder kann die Bekanntmachung lesen.
In der Bekanntmachung stehen die Informationen für die Wahlversammlung.
In der Bekanntmachung steht:
- das Datum
- die Uhrzeit
- der Ort
Die Bekanntmachung
muss spätestens 8 Wochen vor der Wahlversammlung ausgehangen werden.
Wer wählt den Behindertenbeirat?
Menschen mit Behinderungen wählen den Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB).
Diese Menschen werden vorher ausgesucht.
Die ausgesuchten Menschen nennt man: Delegierte.
In der Stadt Fulda gibt es viele
- Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen
Zum Beispiel der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V.
Jede Selbsthilfegruppe wählt 2 Menschen aus.
Diese 2 Menschen dürfen für die Selbsthilfegruppe wählen.
- Verbände für Menschen mit Behinderungen
Zum Beispiel die Caritas Behindertenhilfe.
Jeder Verband sucht 2 Menschen aus.
Diese 2 Menschen dürfen für den Verband wählen.
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Zum Beispiel die Werkstätten von Antonius.
Jede Einrichtung sucht 2 Menschen aus.
Diese 2 Menschen dürfen für die Einrichtung wählen.
Welche Anforderungen müssen Delegierte erfüllen?
- Die Delegierten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- und seit mindestens 3 Monaten in Fulda wohnen oder seit mindestens 3 Monaten in Fulda arbeiten.
Das heißt:
Die Delegierten müssen ihren Hauptwohnsitz oder ihren Hauptarbeitsplatz in Fulda haben.
- Die Delegierten müssen schwerbehindert sein.
Das heißt:
Diese Menschen müssen einen Grad der Behinderung von 50 haben.
- Oder die Delegierten müssen gleichgestellt sein.
Das heißt:
Diese Menschen sind nicht schwerbehindert.
Diese Menschen
haben nämlich nur einen Grad der Behinderung von 30.
Oder von 40.
Diese Menschen können aber
mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Dann bekommen diese Menschen
die gleichen Rechte wie schwerbehinderte Menschen.
Wie werden die Delegierten angemeldet?
Die Delegierten müssen für die Wahlversammlung angemeldet werden.
Die Selbsthilfegruppen müssen ihre 2 Delegierten anmelden.
Und die Verbände für Menschen mit Behinderungen
müssen ihre 2 Delegierten anmelden.
Und die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
müssen ihre 2 Delegierten anmelden.
Das muss in den ersten 4 Wochen nach der Bekanntmachung passieren.
Die Delegierten können schriftlich angemeldet werden.
Oder die Delegierten können persönlich angemeldet werden.
Bei der Anmeldung müssen Informationen von den Deligierten abgegeben werden.
Diese Informationen sind:
- Der Name
- Die Adresse
- Das Geburtsdatum
- Und eine Erklärung von den Delegierten
In dieser Erklärung steht:Ich kann ein Delegierter sein.
Ich bin schwerbehindert.
Oder ich bin gleichgestellt.
Was passiert nach der Anmeldung?
Nach 4 Wochen wird eine Liste gemacht.
Auf der Liste stehen die Namen von den Delegierten für die Wahlversammlung.
Und woher die Deligierten kommen:
- aus einer Selbsthilfegruppe
- oder aus einem Verband
- oder aus einer Einrichtung für die Menschen mit Behinderungen.
Diese Liste ist auch öffentlich.
4. Wahl des Beirates der Menschen mit Behinderungen (BMB)
Die Delegierten wählen den BMB.
Dafür werden zuerst Delegierte für die Wahl vorgeschlagen.
Diese Delegierten nennt man dann: Kandidaten.
Es gibt 11 Plätze im BMB.
Deshalb hat jeder Delegierte 11 Stimmen für die Wahl.
So kann jeder Delegierte 11 Kandidaten für den BMB wählen.
Wurden weniger als 11 Kandidaten für die Wahl vorgeschlagen?
Wurden zum Beispiel nur 9 Kandidaten für die Wahl vorgeschlagen?
Dann hat jeder Delegierte auch nur 9 Stimmen.
Wie wird gewählt?
Alle Delegierten geben ihre Stimmen ab.
Das nennt man auch: Stimmabgabe.
Die Delegierten wählen schriftlich.
Und geheim.
Die Delegierten können eine Assistenz bekommen.
Diese Assistenz kann die Delegierten bei der Wahl unterstützen.
Zum Beispiel beim Lesen der Wahlliste.
Was ist besonders wichtig bei der Wahl?
- Die Stimmabgabe muss deutlich sein.
Das heißt zum Beispiel:
Bei der Wahl müssen die Kreuze in die Kreise gemacht werden.
Nicht zwischen 2 Kreise.
Sonst ist die Wahl nicht gültig.
- Jeder Delegierte muss jede Stimme an einen anderen Kandidaten verteilen.
Der Delegierte kann nicht einem Kandidaten mehrere Stimmen geben.
Sonst ist die Stimmabgabe nicht gültig.
Wann ist man für den Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB) gewählt?
Nach der Stimmabgabe werden alle Stimmen gezählt.
Die 11 Kandidaten mit den meisten Stimmen
sind für den BMB gewählt.
Haben die Kandidaten für Platz 11 und 12 gleich viele Stimmen bekommen?
Dann wird eine Stichwahl gemacht.
Stichwahl heißt:
Zwischen diesen 2 Kandidaten wird noch einmal gewählt.
Nach dieser Wahl hat ein Kandidat meistens mehr Stimmen als der andere.
Bei der Stichwahl hat jeder Delegierte nur eine Stimme.
Die Kandidaten haben bei der Stichwahl wieder gleich viele Stimmen?
Dann wird zwischen diesen Kandidaten gelost.
Was machen die nicht gewählten Kandidaten?
Die nicht gewählten Kandidaten sind Nachrücker.
Das heißt:
Vielleicht muss ein Mitglied den BMB verlassen.
Zum Beispiel weil das Mitglied keine Zeit mehr hat.
Dann kommt ein Nachrücker in den BMB.
Nachrücker ist der nicht gewählte Kandidat mit den meisten Stimmen.
Wer leitet die Wahl vom Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB)?
Der alte BMB sucht einen Wahlleiter aus.
Der Wahlleiter kümmert sich um die Wahl.
Der Wahlleiter kann zum Beispiel Wahlhelfer aussuchen.
Und einen Schriftführer.
Der Schriftführer muss ein Protokoll von der Wahl schreiben.
In diesem Protokoll steht:
- An diesem Ort wurde gewählt.
- Zu dieser Zeit wurde gewählt.
- Diese Delegierten waren bei der Wahl dabei.
- So viele Stimmen wurden abgeben.
- So viele Stimmen waren gültig.
- So viele Stimmen waren ungültig.
- Diese Menschen sind gewählt worden.
Der alte BMB muss die Namen vom Wahlleiter und Schriftführer
an den Magistrat weitergeben.
Gibt es keinen alten Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB)?
Dann sucht der Magistrat einen Wahlleiter aus.
Und einen Schriftführer.
Wer kann nicht Wahlleiter und Schriftführer sein?
Wahlleiter und Schriftführer dürfen nicht Delegierte sein.
Und diese Menschen dürfen keine Kandidaten für den BMB sein.
5. Vorsitz und Geschäftsgang
Der neue BMB macht eine Sitzung.
Diese Sitzung ist innerhalb von 6 Wochen nach der Wahl.
Der alte Vorsitzende vom BMB
entscheidet den Termin für die Sitzung.
Dann sagt der alte Vorsitzende vom BMB
den anderen Mitgliedern Bescheid.
Auf der ersten Sitzung vom neuen BMB
werden wichtige Dinge entschieden.
Zum Beispiel wird ein neuer Vorsitzender für den BMB gewählt.
Bis dahin leitet das älteste Mitglied vom BMB die Sitzung.
Wie wird der neue Vorsitzende vom Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB) gewählt?
Der BMB wählt den Vorsitzenden.
Und der Vorsitzende ist eine Person aus dem BMB.
Der BMB wählt auch 2 Stellvertreter für den Vorsitzenden.
Die Stellevertreter sind auch Personen aus dem BMB.
Der Vorsitzende arbeitet 5 Jahre lang als Vorsitzender.
Nach 5 Jahren wird ein neuer BMB gewählt.
Der neue BMB wählt den neuen Vorsitzenden.
Bis dahin arbeitet der alte Vorsitzende weiter.
Bei der Wahl vom neuen Vorsitzenden kann auch der alte Vorsitzende mitmachen.
So kann der alte Vorsitzende als neuer Vorsitzender gewählt werden.
Die Geschäftsordnung vom Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB)
Der BMB hat eine Geschäftsordnung.
In dieser Geschäftsordnung stehen die Regeln vom BMB.
Zum Beispiel:
So wird eine Sitzung vom BMB gemacht.
So wird bei einer Sitzung vom BMB abgestimmt.
Die Geschäftsführung vom Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB)
Der Vorsitzende vom Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB) ist auch der Geschäftsführer.
Das heißt:
Der Vorsitzende setzt die Entscheidungen vom BMB um.
Und der Vorsitzende hat Kontakt zum Magistrat.
Und zu den Ämtern in Fulda.
Und zu den Gremien in Fulda.
6. Entschädigung
Die Mitglieder vom BMB arbeiten ehrenamtlich.
Das heißt:
Die Mitglieder vom BMBbekommen für die Arbeit kein Gehalt.
Aber die Mitglieder des BMB bekommen eine Entschädigung.
Eine Entschädigung ist Geld.
Mit dem Geld werden die Mitglieder vom BMBfür ihre Zeit bezahlt.
Aber die Entschädigung ist nicht wie ein Gehalt.
Eine Entschädigung ist nämlich weniger Geld als ein Gehalt.
In der Satzung von der Stadt Fulda stehen Informationen zu den Entschädigungen.
Zum Beispiel:
Wie viel Entschädigung
bekommen die Mitglieder vom BMB für eine Sitzung?
7. Inkrafttreten
Die Satzung ist am 21. Februar 2012 in Kraft getreten.
Das heißt:
Seit diesem Tag ist die Satzung gültig.