Wer braucht einen Kinderreisepass?
Alle Kinder unter 12 Jahren können einen Kinderreisepass haben.
Aber:
Kinder müssen keinen Kinderreisepass haben.
Der Kinderreisepass ist ein wichtiges Dokument.
In dem Kinderreisepass stehen nämlich
wichtige Informationen über das Kind.
Zum Beispiel:
In dem Kinderreisepass ist auch ein Foto von dem Kind.
Alle Kinder unter 12 Jahren können einen Kinderreisepass haben.
Aber:
Kinder müssen keinen Kinderreisepass haben.
Ein Kinderreisepass gilt 6 Jahre.
Aber:
Ein Kinderreisepass gilt nur für Kinder unter 12 Jahren.
Ist Ihr Kind 12 Jahre alt oder älter?
Dann braucht Ihr Kind einen normalen Reisepass.
Wollen Sie mit Ihrem Kind in ein anderes Land reisen?
Jedes Land will wissen:
Wer reist in das Land?
Wie lange bleibt dieser Mensch in dem Land?
Deshalb muss man an der Grenze
meistens einen Ausweis zeigen.
Dafür brauchen Kinder einen Kinderreisepass.
Und es muss ein Erwachsener dabei sein.
Dieser Erwachsene muss auch einen Reisepass haben.
Vor jeder Reise müssen Sie überlegen:
Braucht mein Kind einen Kinderreisepass?
Und brauchen Sie einen Reisepass?
Sie müssen ins Bürgerbüro gehen.
Das Bürgerbüro hilft Ihnen dann bei dem Antrag.
Beide Eltern müssen den Antrag unterschreiben.
Und bei dem Antrag muss Ihr Kind dabei sein.
Sind Sie alleinerziehend?
Dann melden Sie sich beim Bürgerbüro.
Sie brauchen:
Die Geburtsurkunde von dem Kind.
Die Körpergröße von Ihrem Kind.
Die Augenfarbe von Ihrem Kind.
Ein biometrisches Foto von Ihrem Kind.
Dieses biometrische Foto ist ein besonderes Foto.
Auf diesem Foto darf das Kind zum Beispiel nicht lachen.
Dieses biometrische Foto können Sie bei einem Fotografen machen lassen.
Sie können das Foto auch im Bürgerbüro machen lassen.
Die Ausweise von den Eltern von dem Kind
Sie brauchen die Personalausweise von den Eltern.
Oder Sie brauchen die Reisepässe von den Eltern.
Haben Sie einen alten Kinderreisepass von ihrem Kind?
Oder einen alten Kinderausweis von Ihrem Kind?
Dann bringen Sie diese Dokumente auch mit.
Haben Sie alle Dokumente in das Bürgerbüro mitgebracht?
Haben beide Eltern den Antrag für den Kinderreisepass unterschrieben?
Haben Sie Ihr Kind dabei?
Hat das Kind den Antrag für den Kinderreisepass auch unterschrieben?
Dann bekommen Sie sofort den Kinderreisepass im Bürgerbüro.
Haben Sie den Antrag für einen Kinderreisepass ausgefüllt?
Dann bezahlen Sie das Geld für den Kinderreisepass im Bürgerbüro.
Sie können das Geld bar bezahlen.
Sie können aber auch mit der EC-Karte bezahlen.
Sie können:
Das Bürgerbüro anrufen.
Die Telefonnummer ist:
06 61 – 102 11 11
Sie können dem Bürgerbüro eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
buergerbuero@fulda.de
Zur Sprechstunde vom Bürgerbüro gehen.
Die Adresse vom Bürgerbüro ist:
Stadtschloss
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Barrierefreiheit
Das Bürgerbüro ist im Stadtschloss von Fulda.
Bürgerbüro ist im Erdgeschoss vom Stadtschloss.
Das Bürgerbüro hat einen barrierefreien Eingang.
Der barrierefreie Eingang ist an der Schlossstraße.
Die Sprechstunden vom Bürgerbüro sind:
Machen Sie immer einen Termin für die Sprechstunde im Bürgerbüro.
Den Termin machen Sie am Telefon oder im Bürgerbüro.
Die Telefonnummer ist:
06 61 – 102 11 11
Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen
zu der Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
Terminvereinbarung Bürgerbüro
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