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Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen

Sie möchten einen Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen?
Hier bekommen Sie alle Informationen zum Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen

Was ist ein Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen

Mit diesem Park­ausweis
kann man auf besonderen Park­plätzen parken.
Diese Park­plätze heißen: Schwer­behinderten-Park­plätze.Diese Park­plätze sind zum Beispiel besonders nah an Läden.
So müssen Menschen mit Behinderungen nicht weit laufen.

blauen Parkausweis - orangenen Parkausweis

Es gibt zwei verschiedene Park­ausweise für Menschen mit Behinderungen.
Es gibt:

  • den blauen Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen
  • den orangenen Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen

Der blaue Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen

Möchten Sie den blauen Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen?
Dann müssen Sie diese Voraus­setzungen erfüllen:

  • Sie müssen Ihren Haupt­wohn­sitz in Fulda haben
    An Ihrem Haupt­wohn­sitz wohnen Sie die meiste Zeit.

  • Sie müssen einen Schwer­behinderten­ausweis haben
    Der Schwer­behinderten­ausweis muss aus Hessen sein.

  • In dem Schwer­behinderten­ausweis muss das Merk­zeichen aG stehen.
    Das Merk­zeichen aG heißt: außergewöhnliche Geh­behinderung.Geh­behinderung heißt: Der Mensch kann nicht gut laufen.

  • Oder in dem Schwer­behinderten-Ausweis muss das Merk­zeichen "bl" stehen.
    Das Merk­zeichen "bl" heißt: Blind­heit.

Der orangene Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen

Möchten Sie den orangenen Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen?
Der orangene Park­ausweis ist ein besonderer Ausweis.
Dieser Ausweis ist nur
für Menschen mit besonderen Erkrankungen.

Melden Sie sich beim Ordnungs­amt.
Das Ordnungs­amt
kann Ihnen weitere Informationen zu diesem Park­ausweis geben.

Welche Dokumente brauchen Sie für einen Bewohner-Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen?

Sie brauchen:

  • Ihren Schwer­behinderten­ausweis
    Der Schwer­behinderten­ausweis muss gültig sein.
    Und der Schwer­behinderten­ausweis muss aus Hessen sein.

  • Der letzte Feststellungs­bescheid
    In dem Feststellungs­bescheid steht:
    Sie haben eine Behinderung.
    Oder mehrere Behinderungen.
    Deshalb haben Sie diesen Grad der Behinderungen.
    Und diese Merk­zeichen.
    Der Fest­stellungs­bescheid muss aus Hessen sein.

  • Ein Pass­foto

Wie viel kostet ein Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen?

Der Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen ist kostenlos.

Brauchen Sie eine Folie für den Park­ausweis?

Eine Folie für den Park­ausweis kostet 1,50 Euro.

Wie bekommen Sie einen Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen?

Möchten Sie einen Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen haben?
Dann müssen Sie im Ordnungs­amt einen Antrag ausfüllen.
Den Antrag können Sie nicht zu Hause ausfüllen.

Können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter vom Ordnungs­amt bei dem Antrag.

Das sind die Öffnungs­zeiten von dem Ordnungs­amt:

  • Montag
    Mittwoch
  • 08:30 – 12:30 Uhr
  • Dienstag
    Donnerstag
  • 08:30 – 12:30 Uhr
  • 14:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 – 13:00 Uhr

Das ist die Adresse von dem Ordnungs­amt:

Rechts- und Ordnungs­amt
Straßen­verkehr & Parken,
Schloss­straße 1
36037 Fulda

Barriere­freiheit
Das Ordnungs­amt ist im Stadt­schloss von Fulda.
Die Abteilung für Straßen­verkehr und Parken
ist im 2. Stock­werk vom Stadt­schloss.
Das Stadt­schloss hat einen barriere­freien Eingang.
Der barriere­freie Eingang ist im Innen­hof vom Stadt­schloss.
Den Innen­hof vom Stadt­schloss erreichen Sie von der Schloss­straße.
Oder von der Paulus­promenade.
Im Innen­hof vom Stadt­schloss ist ein Fahr­stuhl.
Mit dem Fahr­stuhl kommen Sie
in die oberen Stock­werke vom Stadt­schloss.

Haben Sie Fragen zu dem Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen?

Dann können Sie sich bei Gabriele Bischof melden.
Gabriele Bischof ist zuständig für das Rechts­amt.
Und das Ordnungs­amt.
Sie können:

  • Gabriele Bischof anrufen
    Die Telefon­nummer ist:
    06 61 - 102 13 44

  • Gabriele Bischof eine E-Mail schreiben
    Die E-Mail-Adresse ist:
    gabriele.bischof@fulda.de

  • Zu Gabriele Bischof gehen
    Die Adresse von dem Büro von Gabriele Bischof ist:
    Stadt­schloss Fulda
    Zimmer: B-207
    Schloss­straße 1
    36037 Fulda

Barriere­freiheit
Das Ordnungs­amt ist im Stadt­schloss von Fulda.
Die Abteilung für Straßen­verkehr und Parken
ist im 2. Stock­werk vom Stadt­schloss.
Das Stadt­schloss hat einen barriere­freien Eingang.
Der barriere­freie Eingang ist im Innen­hof vom Stadt­schloss.
Den Innen­hof vom Stadt­schloss erreichen Sie von der Schloss­straße.
Oder von der Paulus­promenade.
Im Innen­hof vom Stadt­schloss ist ein Fahr­stuhl.
Mit dem Fahr­stuhl kommen Sie
in die oberen Stock­werke vom Stadt­schloss.

Können Sie Gabriele Bischof nicht erreichen?
Dann können Sie sich bei Birgit Hau melden.
Birgit Hau ist auch für das Rechts­amt zuständig.
Und für das Ordnungs­amt.
Sie können:

  • Birgit Hau anrufen
    Die Telefon­nummer ist:
    06 61 - 102 13 41

  • Birgit Hau eine E-Mail schreiben
    Die E-Mail-Adresse ist:
    birgit.hau@fulda.de

  • Zu Birgit Hau gehen
    Die Adresse von dem Büro von Birgit Hau ist:
    Stadt­schloss Fulda
    Zimmer: B-207
    Schloss­straße 1
    36037 Fulda