Das ist Seite 1 vom Formular:
Hier können Sie das Formular Anmeldung herunterladen:
Informationen in Leichter Sprache zum Formular Anmeldung
Das Formular Anmeldung hat 5 Seiten:
- Auf Seite 1 steht:
- Das muss man bei einer Anmeldung beachten
- Auf Seite 2 steht:
- So muss man das Formular ausfüllen
- Seite 3 bis 5 ist das Formular
- Sie müssen Seite 3 bis 5 ausfüllen
- Seite 3 und 4 müssen Sie beim Bürgerbüro abgeben
- Seite 5 müssen Sie behalten
Das steht in diesen Informationen:
1. Wofür brauchen Sie dieses Formular?
Sie ziehen nach Fulda.
Sie haben schon den neuen Mietvertrag.
Dann müssen Sie Ihre neue Wohnung anmelden.
Das müssen Sie innerhalb von 7 Tagen machen.
Sie müssen Ihre Hauptwohnung in Fulda anmelden.
Hauptwohnung heißt:
Hier lebt ein Mensch die meiste Zeit.
Der Mensch geht von dieser Wohnung
zum Beispiel zur Arbeit.
Ein Kind wohnt in der
Hauptwohnung von den Eltern.Sie müssen für die Hauptwohnung eine Anmeldung machen.
Sie dürfen nur eine Hauptwohnung haben.
Alle weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Sie müssen auch Ihre Nebenwohnung in Fulda anmelden.
Nebenwohnung heißt:
Sie haben noch eine Wohnung zusätzlich zu der Hauptwohnung.Zum Beispiel eine Ferienwohnung.Deshalb müssen Sie auch für die Nebenwohnung eine Anmeldung machen.
Sind Sie verheiratet?
Oder haben Sie Kinder?
Haben Sie vorher mit Ihrer Familie zusammengewohnt?
Und werden Sie mit Ihrer Familie umziehen?
Dann können Sie die Anmeldung für Ihre ganze Familie machen.
In eine andere Stadt ziehen
Ziehen Sie in eine andere Stadt?
Dann machen Sie in der neuen Stadt eine Anmeldung.
Sie müssen Ihre neue Adresse auch bei anderen Stellen mitteilen.
Zum Beispiel bei der Kraftfahrzeug Zulassungsbehörde.
Bei der Kraftfahrzeug Zulassungsbehörde
müssen Sie Ihr Auto anmelden.
2. Wie füllen Sie das Formular aus?
Sie können das Formular am Computer ausfüllen.
Dann müssen Sie das Formular ausdrucken.
Und dann müssen Sie mit dem Formular in das Bürgerbüro gehen.
Sie müssen Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Sie können das Formular auch zuerst ausdrucken.
Dann können Sie das Formular ausfüllen.
Und dann müssen Sie mit dem Formular
in das Bürgerbüro gehen.
Sie müssen Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Seite 3 und 4 vom Formular müssen Sie im Bürgerbüro abgeben.
Seite 5 vom Formular müssen Sie mit zum Bürgerbüro nehmen.
Dann wird Seite 5 von einem Mitarbeiter im Bürgerbüro unterschrieben.
Dann nehmen Sie Seite 5 wieder mit.
Haben Sie keinen eigenen Computer?
Oder können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Sie können das Formular auch im Bürgerbüro ausfüllen.
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter vom Bürgerbüro dabei.
3. Was schreiben Sie in das Formular?
Sie möchten die Anmeldung für Ihre Hauptwohnung machen
Dann kreuzen Sie auf dem Formular an:
Anmeldung einer einzigen Wohnung oder Hauptwohnung.
Informationen über Ihre Hauptwohnung
- das Einzugsdatum von Ihrer neuen Hauptwohnung
- die Adresse von Ihrer Hauptwohnung
- die Adresse von Ihrer ehemaligen Hauptwohnung
Haben Sie vorher im Ausland gewohnt?
Dann schreiben Sie die Adresse aus dem Ausland auf.
Und die letzte Adresse aus Deutschland bevor Sie ins Ausland gezogen sind.
Informationen über Ihre Nebenwohnung
Haben Sie eine Nebenwohnung?
Dann schreiben Sie die Adresse von dieser Nebenwohnung auf.Haben Sie noch weitere Nebenwohnungen?
Dann schreiben Sie die Adressen von allen Nebenwohnungen auf.
Informationen über Sie
Schreiben Sie in das Formular:
- Ihren Nachnamen
- Ihren Vornamen
- Ihr Geschlecht
- Ihr Geburtsdatum
- Ihren Geburtsort
Sind Sie im Ausland geboren?
Dann schreiben Sie auch das Land von Ihrem Geburtsort auf.
Religion und Familienstand
Schreiben Sie in das Formular:
- Ihre Religion
- Ihren Familienstand
Familienstand heißt zum Beispiel:
Sie sind verheiratet.
Oder Sie sind geschieden.
- Das Datum von Ihrem Familienstand
Zum Beispiel:
Das Datum Ihrer Hochzeit.
Lohnsteuerkarte
Haben Sie eine Lohnsteuerkarte?
- Ja.
Dann kreuzen Sie ja an.
Dann schreiben Sie Ihre Lohnsteuerklasse auf.Die Lohnsteuerklasse sagt:
So viel Lohnsteuer müssen Sie bezahlen.Haben Sie noch weitere Lohnsteuerkarten?
Schreiben Sie die Anzahl der weiteren Lohnsteuerkarten auf.
- Nein.
Dann kreuzen Sie nein an.
Machen Sie die Anmeldung für Ihre Familie?
Dann schreiben Sie diese Informationen
zu jedem Familienmitglied auf.
Sind Sie verheiratet?
Und sind Sie von Ihrem Ehepartner dauerhaft getrennt?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Staatsangehörigkeit
Haben Sie mehrere Staatsangehörigkeiten?
Dann tragen Sie alle Staatsangehörigkeiten ein.
Machen Sie die Anmeldung für Ihre Familie?
Dann schreiben Sie diese Information
zu jedem Familienmitglied auf.
Sind Sie verheiratet?
Tragen Sie das Datum der Hochzeit ein.
Sind Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Eingetragene Lebenspartnerschaft heißt:
2 Menschen mit dem gleichen Geschlecht sind ein Paar.Das heißt:
Bis 2017 konnte ein Paar mit dem gleichen Geschlecht
nicht heiraten.
Das Paar konnte nur die Lebenspartnerschaft eintragen lassen.
Dann schreiben Sie in das Formular:
An dem Datum wurde die Lebenspartnerschaft eingetragen.
Haben Sie vor dem 1. Januar 1958 geheiratet?
Dann beantworten Sie die Frage:
Haben Sie ein Familienbuch?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Haben Sie im Ausland geheiratet?
Dann beantworten Sie die Frage:
Haben Sie ein Familienbuch?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Sind Sie verwitwet?
Das heißt:
Ist Ihr Ehepartner gestorben?Dann tragen Sie den Namen von Ihrem toten Ehepartner ein.
Und das Sterbedatum.
Sind Sie vor dem 1. September 1939 geboren?
Und sind Sie ein Flüchtling?
Oder ein Vertriebener?
Dann tragen Sie Ihre Adresse am 1. September 1939 ein.
Personalausweis und Reisepass
Schreiben Sie in das Formular:
- Diese Behörde
hat den Ausweis oder Pass ausgestellt
Das heißt:
In dieser Stadt haben Sie
den Ausweis oder Pass bekommen - Die Seriennummer vom Ausweis oder Pass
- Das Ausstellungsdatum vom Ausweis oder Pass
- Bis wann der Ausweis oder Pass noch gültig ist
Machen Sie die Anmeldung für Ihre Familie?
Dann schreiben Sie diese Information
zu jedem Familienmitglied auf.
Auskunftssperre
Erklärungen zur Auskunftssperre finden Sie hier:
Erklärungen Auskunftssperre
Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie beim Bürgerbüro an.
Die Telefonnummer vom Bürgerbüro ist:
06 61 – 102 13 44
Seite 4 vom Formular
Haben Sie alles auf Seite 3 vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie noch Seite 4 vom Formular ausfüllen.
Haben Sie einen Ehepartner?
Und zieht Ihr Ehepartner nicht in die neue Wohnung?
Oder ist Ihr Ehepartner schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann schreiben Sie diese Informationen
über Ihren Ehepartner in das Formular:
- den Nachnamen
- den Vornamen
- Hat Ihr Ehepartner einen Doktortitel?
Dann schreiben Sie den Titel in das Formular.
- das Geburtsdatum
- die Adresse
Haben Sie ein minderjähriges Kind?
Ein minderjähriges Kind ist ein Kind unter 18 Jahre.Und zieht das minderjährige Kind nicht mit in die neue Wohnung?
Oder ist das minderjährige Kind schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann schreiben Sie diese Informationen von dem Kind in das Formular:
- den Nachnamen
- den Vornamen
- das Geburtsdatum
Ist das Kind schon für die neue Wohnung angemeldet?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Achtung!
Haben Sie mehrere minderjährige Kinder?
Und ziehen diese Kinder nicht mit in die neue Wohnung?
Oder sind diese Kinder
schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann müssen Sie die Information für alle Kinder eintragen.
Haben Sie ein minderjähriges Kind?
Und zieht ein gesetzlicher Vertreter vom Kind nicht mit in die Wohnung?
Ein gesetzlicher Vertreter entscheidet Dinge.
Ein gesetzlicher Vertreter entscheidet zum Beispiel:
Wo ein Mensch wohnen darf.
Die gesetzlichen Vertreter von einem Kind
sind meistens die Eltern.
Der gesetzliche Vertreter kann aber auch das Jugendamt sein.Dann kreuzen Sie an:
Dann kreuzen Sie an:
Ist der gesetzliche Vertreter
- der Vater vom Kind
- die Mutter vom Kind
- ein Betreuer oder eine Betreuerin
Ist das Jugendamt der gesetzliche Betreuer vom Kind?
Oder ein Verein?
Dann kreuzen Sie auch Betreuer oder Betreuerin an.
Schreiben Sie diese Informationen
über den gesetzlichen Vertreter in das Formular:
- den Nachnamen
- den Vornamen
- Hat der gesetzliche Vertreter einen Doktortitel?
Dann schreiben Sie den Titel in das Formular. - das Geburtsdatum
- die Adresse
Achtung!
Sind Vater und Mutter beide gesetzliche Vertreter vom Kind?
Dann müssen die Informationen
von beiden eingetragen werden.
Haben Sie einen gesetzlichen Vertreter?
Dann kreuzen Sie an:
Ist der gesetzliche Vertreter
- Ihr Vater
- Ihre Mutter
- ein Betreuer oder eine Betreuerin
Ist ein Verein Ihr gesetzlicher Betreuer?
Dann kreuzen Sie auch Betreuer oder Betreuerin an.Dann schreiben Sie diese Informationen
über den gesetzlichen Vertreter in das Formular:
- den Nachnamen
- den Vornamen
- Hat der gesetzliche Vertreter einen Doktortitel?
Dann schreiben Sie den Titel in das Formular. - das Geburtsdatum
- die Adresse
Achtung!
Sind Ihr Vater und Ihre Mutter beide Ihre gesetzlichen Vertreter?
Dann müssen beide eingetragen werden.
Waffenschein
Haben Sie einen Waffenschein?
Das heißt:
Dürfen Sie eine Waffe besitzen?Oder eine Person aus Ihrer Familie?
- Ja.
Dann kreuzen Sie ja an.Wenn Sie das Formular für Ihre Familie ausfüllen:
Wer von Ihrer Familie hat einen Waffenschein?
Schreiben Sie diese Information in das Formular.
- Nein.
Dann kreuzen Sie nein an.
Mit Sprengstoff arbeiten
Dürfen Sie mit Sprengstoff arbeiten?
Oder eine Person aus Ihrer Familie?
- Ja.
Dann kreuzen Sie ja an.
Wenn Sie das Formular für Ihre Familie ausfüllen:
Wer von Ihrer Familie darf mit Sprengstoff arbeiten?
Schreiben Sie diese Information in das Formular.
- Nein.
Dann kreuzen Sie nein an.
Seite 5 vom Formular
Haben Sie Seite 4 vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie noch Seite 5 vom Formular ausfüllen.
Informationen zu Ihrer Hauptwohnung
Schreiben Sie in das Formular:
- das Einzugsdatum von Ihrer Hauptwohnung
- die Adresse von Ihrer Hauptwohnung
Informationen über Sie
Schreiben Sie in das Formular:
- Ihren Nachnamen
- Ihren Vornamen
Machen Sie die Anmeldung für Ihre Familie?
Dann schreiben Sie diese Information
zu jedem Familienmitglied auf.
4. Haben Sie Fragen zu diesem Formular?
Zur Sprechstunde vom Bürgerbüro gehen.
Die Adresse vom Bürgerbüro ist:
Stadtschloss
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Die Sprechstunden vom Bürgerbüro sind:
-
Montag
Dienstag
Donnerstag - 08:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch
- 08:00 – 12:00 Uhr
- Freitag
- 08:00 – 15:00 Uhr
- Samstag
- 09:00 – 12:00 Uhr
Machen Sie einen Termin für die Sprechstunde im Bürgerbüro.
Diesen Termin machen Sie am Telefon.
Die Telefonnummer ist:
06 61 – 102 11 11
Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen
zu der Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
Terminvereinbarung Bürgerbüro