Das ist Seite 1 vom Formular:
Hier können Sie das Formular Statuswechsel herunterladen:
Informationen in Leichter Sprache zum Formular Statuswechsel
Das Formular Statuswechsel hat 3 Seiten.
Sie müssen alle 3 Seiten ausfüllen.
Seite 1 und 3 sind gleich.
Seite 1 und 2 müssen Sie im Bürgerbüro abgeben.
Seite 3 müssen Sie behalten.
Das steht in diesen Informationen:
1. Wofür brauchen Sie dieses Formular?
Sie haben Ihre Hauptwohnung in Fulda.
Hauptwohnung heißt:Hier lebt ein Mensch die meiste Zeit. Der Mensch geht von dieser Wohnung
zum Beispiel zur Arbeit.Und Sie haben eine Nebenwohnung in Fulda.
Nebenwohnung heißt:
Sie haben noch eine Wohnung zusätzlich zu der Hauptwohnung.
Zum Beispiel eine Ferienwohnung.
Statuswechsel
Jetzt möchten Sie die meiste Zeit in Ihrer Nebenwohnung wohnen?
Dann müssen Sie die Nebenwohnung zur Hauptwohnung machen.
Dafür müssen Sie einen Statuswechsel machen.
So weiß die Stadt Fulda:Das ist Ihr Hauptwohnsitz.
Da wohnen Sie die meiste Zeit.
2. Wie füllen Sie das Formular aus?
Sie können das Formular am Computer ausfüllen.
Dann müssen Sie das Formular ausdrucken.
Und dann müssen Sie mit dem Formular in das Bürgerbüro gehen.
Sie müssen Ihren Statuswechsel im Bürgerbüro machen.
Sie können das Formular auch zuerst ausdrucken.
Dann können Sie das Formular ausfüllen.
Und dann müssen Sie mit dem Formular
in das Bürgerbüro gehen.
Sie müssen Ihren Statuswechsel im Bürgerbüro machen.
Seite 1 und 2 vom Formular müssen Sie im Bürgerbüro abgeben.
Seite 3 vom Formular müssen Sie mit zum Bürgerbüro nehmen.
Dann wird Seite 3 von einem Mitarbeiter im Bürgerbüro unterschrieben.
Dann nehmen Sie Seite 3 wieder mit.
Haben Sie keinen eigenen Computer?
Oder können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Sie können das Formular auch im Bürgerbüro ausfüllen.
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter vom Bürgerbüro dabei.
3. Was schreiben Sie in das Formular?
Sie möchten ihre Hauptwohnung in eine Nebenwohnung ändern
Dann kreuzen Sie auf dem Formular an:
Erklärung über die Änderung der Hauptwohnung
einer einzigen Wohnung oder Hauptwohnung.
Informationen über Sie
Schreiben Sie in das Formular:
- Ihren Nachnamen
- Haben Sie Ihren Nachnamen geändert?
Dann schreiben Sie auch Ihren Geburtsnamen auf. - Haben Sie einen Künstlernamen?
Dann schreiben Sie auch Ihren Künstlernamen auf. - Haben Sie einen Ordensnamen?
Dann schreiben Sie auch Ihren Ordensnamen auf. - Haben Sie einen Doktortitel?
Dann schreiben Sie auch Ihren Doktortitel auf. - Ihren Vornamen
- Haben Sie mehrere Vornamen?
Dann schreiben Sie alle Vornamen auf.
Und unterstreichen Sie Ihren Rufnamen. - Ihr Geburtsdatum
- Ihren Geburtsort
Sind Sie im Ausland geboren?
Dann schreiben Sie auch den Staat von Ihrem Geburtsort auf.
Weitere Informationen über Sie
Kreuzen Sie an:
- Ihr Geschlecht
M heißt männlich.
W heißt weiblich. - Ihren Familienstand
LD heißt ledig.
VH heißt verheiratet.
VW heißt verwitwet.
GS heißt geschieden.
LP heißt Lebenspartnerschaft.
LV heißt Lebenspartner verstorben
LA heißt Lebenspartnerschaft aufgehoben
FU heißt unbekannt
Schreiben Sie in das Formular:
- Das Datum von Ihrem Familienstand.
Zum Beispiel das Datum von Ihrer Hochzeit.
Oder an dem Datum wurde die Lebenspartnerschaft eingetragen. - Den Ort von Ihrer Hochzeit
- Oder an dem Ort wurde die Lebenspartnerschaft eingetragen.
Sind Sie verwitwet?
Dann tragen Sie den Namen von Ihrem toten Ehepartner ein.
Und das Todesdatum.
Haben Sie vor dem 1. Januar 1958 geheiratet?
Dann beantworten Sie die Frage:
Haben Sie ein Familienbuch beantragt?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Haben Sie im Ausland geheiratet?
Dann beantworten Sie die Frage:
Haben Sie ein Familienbuch beantragt?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Haben Sie Kinder?
Ist eins oder mehrere der Kinder minderjährig?
Minderjährige Kinder sind jünger als 18 Jahre.
Dann schreiben Sie die Anzahl der Kinder auf.
Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
Eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
ist in Deutschland anerkannt.
Das heißt:
Man darf in Deutschland
zu dieser Religionsgesellschaft gehören.Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind zum Beispiel:
- die katholische Kirche
- die evangelische Kirche
- Jüdische Gemeinden
Gehören Sie zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft?
- Ja.
Dann kreuzen Sie ja an.
Und tragen Sie den Namen der Religionsgesellschaft ein. - Nein.
Dann kreuzen Sie nein an.
Gehört Ihr Ehepartner oder Lebenspartner
zur einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft?
- Ja.
Dann kreuzen Sie ja an.
Und tragen Sie den Namen der Religionsgesellschaft ein. - Nein.
Dann kreuzen Sie nein an.
Staatsangehörigkeit
Schreiben Sie in das Formular Ihre Staatsangehörigkeit
Haben Sie mehrere Staatsangehörigkeiten?
Tragen Sie alle Staatsangehörigkeiten ein.
Informationen zu Ihrer neuen Wohnung
Schreiben Sie in das Formular:
- Das Einzugsdatum in der neuen Wohnung
- Die Adresse von der neuen Wohnung
Kreuzen Sie an:
Die neue Wohnung war bisher:
- Ihre Hauptwohnung
Dann kreuzen Sie HW an. - Oder Ihre Nebenwohnung
Dann kreuzen Sie NW an.
Behalten Sie die Wohnung?
Kreuzen Sie ja an.
Oder Kreuzen Sie nein an.
Die neue Wohnung wird:
- die neue Hauptwohnung
Dann kreuzen Sie HW an. - Oder die neue Nebenwohnung
Dann kreuzen Sie NW an.
Schreiben Sie dann die gleichen Informationen
zu Ihrer bisherigen Wohnung in das Formular.
Haben Sie noch weitere Wohnungen in Deutschland?
Dann schreiben Sie auch die Informationen
zu diesen Wohnungen in das Formular.
Personalausweis und Reisepass
Schreiben Sie in das Formular:
- Die Seriennummer vom Ausweis oder Pass
- Diese Behörde hat den
Ausweis oder Pass ausgestellt
Das heißt:
In dieser Stadt haben Sie
den Ausweis oder Pass bekommen. - Das Ausstellungsdatum vom Ausweis oder Pass
- Bis wann der Ausweis oder Pass noch gültig ist
Lohnsteuerkarte
Dann schreiben Sie in das Formular:
Sind Sie verheiratet?
Und leben Sie von Ihrem Ehepartner dauerhaft getrennt?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.Haben Sie eine Lohnsteuerkarte?
- Ja.
Dann kreuzen Sie ja an.
Dann schreiben Sie Ihre Lohnsteuerklasse auf.
Die Lohnsteuerklasse sagt:
So viel Lohnsteuer müssen Sie bezahlen.Haben Sie noch weitere Lohnsteuerkarten?
Schreiben Sie die Anzahl der weiteren Lohnsteuerkarten auf. - Nein.
Dann kreuzen Sie nein an.
Hat Ihr Ehepartner oder Lebenspartner eine Lohnsteuerkarte?
- Ja.
Dann kreuzen Sie ja an.
Dann schreiben Sie Ihre Lohnsteuerklasse auf.
Die Lohnsteuerklasse sagt:
So viel Lohnsteuer müssen Sie bezahlen.
Haben Sie noch weitere Lohnsteuerkarten?
Schreiben Sie die Anzahl der weiteren Lohnsteuerkarten auf.
- Nein.
Dann kreuzen Sie nein an.
Auskunftssperre
Erklärungen zur Auskunftssperre finden Sie hier:
Erklärungen Auskunftssperre
Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie beim Bürgerbüro an.
Die Telefonnummer vom Bürgerbüro ist:
06 61 – 102 13 44
Sind Sie vor dem 1. September 1939 geboren?
Und sind Sie ein Flüchtling?
Oder ein Vertriebener?
Dann tragen Sie Ihre Adresse am 1. September 1939 ein.
Seite 2 vom Formular
Haben Sie alles auf Seite 1 vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie noch Seite 2 vom Formular ausfüllen.
Haben Sie einen Ehepartner?
Und zieht Ihr Ehepartner nicht in die neue Wohnung?
Oder ist Ihr Ehepartner schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann schreiben Sie diese Informationen
über Ihren Ehepartner in das Formular:
- den Nachnamen
- den Vornamen
- Hat Ihr Ehepartner einen Doktortitel?
Dann schreiben Sie den Titel in das Formular. - das Geburtsdatum
- die Adresse
Haben Sie ein minderjähriges Kind?
Ein minderjähriges Kind ist ein Kind unter 18 Jahre.Und zieht das minderjährige Kind nicht mit in die neue Wohnung?
Oder ist das minderjährige Kind
schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann schreiben Sie diese Informationen von dem Kind in das Formular:
- den Nachnamen
- den Vornamen
- das Geburtsdatum
Ist das Kind schon für die neue Wohnung angemeldet?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Achtung!
Haben Sie mehrere minderjährige Kinder?
Und ziehen diese minderjährigen Kinder
nicht mit in die neue Wohnung?
Oder sind die minderjährigen Kinder
schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann müssen Sie die Information für alle Kinder eintragen.
Haben Sie ein minderjähriges Kind?
Ein minderjähriges Kind ist ein Kind unter 18 Jahre.Und zieht ein gesetzlicher Vertreter vom Kind nicht mit in die Wohnung?
Ein gesetzlicher Vertreter entscheidet Dinge.
Ein gesetzlicher Vertreter entscheidet zum Beispiel:
Wo ein Mensch wohnen darf.
Die gesetzlichen Vertreter von einem Kind
sind meistens die Eltern.
Der gesetzliche Vertreter
kann aber auch das Jugendamt sein.Dann kreuzen Sie an:
Ist der gesetzliche Vertreter
- der Vater vom Kind
- die Mutter vom Kind
- ein Betreuer oder eine Betreuerin
Ist das Jugendamt der gesetzliche Betreuer vom Kind?
Oder ein Verein?
Dann kreuzen Sie auch Betreuer oder Betreuerin an.
Dann schreiben Sie diese Informationen
über den gesetzlichen Vertreter in das Formular:
- den Nachnamen
- den Vornamen
- Hat der gesetzliche Vertreter einen Doktortitel?
Dann schreiben Sie den Titel in das Formular. - das Geburtsdatum
die Adresse
Achtung!
Sind Vater und Mutter beide gesetzliche Vertreter vom Kind?
Dann müssen die Informationen
von beiden eingetragen werden.
Haben Sie einen gesetzlichen Vertreter?
Dann kreuzen Sie an:
Ist der gesetzliche Vertreter
- Ihr Vater
- Ihre Mutter
- ein Betreuer oder eine Betreuerin
Ist ein Verein Ihr gesetzlicher Betreuer?
Dann kreuzen Sie auch Betreuer oder Betreuerin an.
Dann schreiben Sie diese Informationen
über den gesetzlichen Vertreter in das Formular:
- den Nachnamen
- den Vornamen
- Hat der gesetzliche Vertreter einen Doktortitel?
Dann schreiben Sie den Titel in das Formular. - das Geburtsdatum
- die Adresse
Achtung!
Sind Ihr Vater und Ihre Mutter beide Ihre gesetzlichen Vertreter?
Dann müssen beide eingetragen werden.
Waffenschein
Haben Sie einen Waffenschein?
Das heißt:
Dürfen Sie eine Waffe besitzen?Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Mit Sprengstoff arbeiten
Dürfen Sie mit Sprengstoff arbeiten?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Seite 3 vom Formular
Haben Sie Seite 2 vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie noch Seite 3 vom Formular ausfüllen.
Seite 3 müssen Sie genauso ausfüllen wie Seite 1.
Sie möchten ihre Nebenwohnung in eine Hauptwohnung ändern
Dann müssen Sie nicht alle Felder im Formular ausfüllen.
Sie müssen nur diese Felder ausfüllen:
Dann kreuzen Sie auf dem Formular an:
Erklärung über die Änderung der Hauptwohnung
einer Nebenwohnung.
Informationen über Sie
Schreiben Sie in das Formular:
- Ihren Nachnamen
- Haben Sie Ihren Nachnamen geändert?
Dann schreiben Sie auch Ihren Geburtsnamen auf. - Haben Sie einen Künstlernamen?
Dann schreiben Sie auch Ihren Künstlernamen auf. - Haben Sie einen Ordensnamen?
Dann schreiben Sie auch Ihren Ordensnamen auf. - Ihren Vornamen
- Ihr Geburtsdatum
- Ihren Geburtsort
Sind Sie im Ausland geboren?
Dann schreiben Sie auch den Staat von Ihrem Geburtsort auf.
Weitere Informationen über Sie
Kreuzen Sie an:
- Ihr Geschlecht
M heißt männlich.
W heißt weiblich. - Ihren Familienstand
LD heißt ledig.
VH heißt verheiratet.
VW heißt verwitwet.
GS heißt geschieden.
LP heißt Lebenspartnerschaft.
LV heißt Lebenspartner verstorben
LA heißt Lebenspartnerschaft aufgehoben
FU heißt unbekannt
Schreiben Sie in das Formular:
- Das Datum von Ihrem Familienstand.
Zum Beispiel das Datum von Ihrer Hochzeit. - Den Ort von Ihrer Hochzeit
- Oder den Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
Sind Sie verwitwet?
Dann tragen Sie den Namen von Ihrem toten Ehepartner ein.
Und das Todesdatum.
Haben Sie vor dem 1. Januar 1959 geheiratet?
Dann beantworten Sie die Frage:
Haben Sie ein Familienbuch beantragt?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Haben Sie im Ausland geheiratet?
Dann beantworten Sie die Frage:
Haben Sie ein Familienbuch beantragt?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Haben Sie Kinder?
Ist eins oder mehrere von den Kindern minderjährig?
Minderjährige Kinder sind jünger als 18 Jahre.Dann schreiben Sie die Anzahl der Kinder auf.
Informationen zu Ihrer neuen Wohnung
Schreiben Sie in das Formular:
- Das Einzugsdatum in der neuen Wohnung
- Die Adresse von der neuen Wohnung
Kreuzen Sie an:
Die neue Wohnung war bisher:
- Ihre Hauptwohnung
Dann kreuzen Sie HW an. - Ihre Nebenwohnung
Dann kreuzen Sie NW an.
Behalten Sie die Wohnung?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an. Die neue Wohnung wird:
- die neue Hauptwohnung
Dann kreuzen Sie HW an. - die neue Nebenwohnung
Dann kreuzen Sie NW an.
Schreiben Sie dann die gleichen Informationen
zu Ihrer bisherigen Wohnung in das Formular.
Haben Sie noch weitere Wohnungen in Deutschland?
Dann schreiben Sie auch die Informationen
zu diesen Wohnungen in das Formular.
Personalausweis und Reisepass
Schreiben Sie in das Formular:
- Die Art vom Ausweis oder Pass
- Die Seriennummer vom Ausweis oder Pass
- Diese Behörde hat den Ausweis oder Pass ausgestellt
Das heißt:
In dieser Stadt
haben Sie den Ausweis oder Pass bekommen. - Das Ausstellungsdatum vom Ausweis oder Pass
- Bis wann ist der Ausweis oder Pass noch gültig
Auskunftssperre
Erklärungen zur Auskunftssperre finden Sie hier:
Erklärungen Auskunftssperre
Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie beim Bürgerbüro an.
Die Telefonnummer vom Bürgerbüro ist:
06 61 – 102 13 44
Seite 2 vom Formular
Haben Sie alles auf Seite 1 vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie noch Seite 2 vom Formular ausfüllen.
Haben Sie einen Ehepartner?
Und zieht Ihr Ehepartner nicht in die neue Wohnung?
Oder ist Ihr Ehepartner schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann schreiben Sie diese Informationen
über Ihren Ehepartner in das Formular:
- den Nachnamen
- den Vornamen
- Hat Ihr Ehepartner einen Doktortitel?
Dann schreiben Sie den Titel in das Formular. - das Geburtsdatum
- die Adresse
Haben Sie ein minderjähriges Kind?
Ein minderjähriges Kind ist ein Kind unter 18 Jahre.Und zieht das minderjährige Kind nicht mit in die neue Wohnung?
Oder ist das minderjährige Kind
schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann schreiben Sie diese Informationen von dem Kind in das Formular:
- den Nachnamen
- den Vornamen
- das Geburtsdatum
Kreuzen Sie an:
Ist das Kind schon für die neue Wohnung angemeldet?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Achtung!
Haben Sie mehrere minderjährige Kinder?
Und ziehen diese Kinder nicht mit in die neue Wohnung?
Oder sind diese Kinder
schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann müssen Sie die Information für alle Kinder eintragen.
Waffenschein
Haben Sie einen Waffenschein?
Das heißt:
Dürfen Sie eine Waffe besitzen?Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Mit Sprengstoff arbeiten
Dürfen Sie mit Sprengstoff arbeiten?
Kreuzen kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Seite 3 vom Formular
Haben Sie Seite 2 vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie noch Seite 3 vom Formular ausfüllen.
Seite 3 müssen Sie genauso ausfüllen wie Seite 1.
4. Haben Sie Fragen zu diesem Formular?
Zur Sprechstunde vom Bürgerbüro gehen.
Die Adresse vom Bürgerbüro ist:
Stadtschloss
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Die Sprechstunden vom Bürgerbüro sind:
-
Montag
Dienstag
Donnerstag - 08:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch
- 08:00 – 12:00 Uhr
- Freitag
- 08:00 – 15:00 Uhr
- Samstag
- 09:00 – 12:00 Uhr
Machen Sie einen Termin für die Sprechstunde im Bürgerbüro.
Diesen Termin machen Sie am Telefon.
Die Telefonnummer ist:
06 61 – 102 11 11
Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen
zu der Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
Terminvereinbarung Bürgerbüro