Für Hunde muss man Geld an die Stadt bezahlen.
Dieses Geld nennt man: Hundesteuer.
Hundesteuern muss man
fast überall in Deutschland bezahlen.
Auch in Fulda.
Was ist die Hundesteuer?
Die Stadt Fulda sagt:
Wir wollen nicht zu viele Hunde in Fulda haben.
Zu viele Hunde machen nämlich Arbeit für die Stadt.
Und diese Arbeit kostet Geld.
Deshalb muss man Hundesteuern bezahlen.
So gibt es mit Steuern weniger Hunde in Fulda als ohne Steuern.
Die Menschen in Fulda überlegen nämlich:
Möchte ich wirklich einen Hund haben?
Für den Hund muss ich Hundesteuern bezahlen.
Wann muss man keine Hundesteuer zahlen?
Für manche Hunde muss man keine Hundesteuern bezahlen.
Dafür muss man die Hunde von der Hundesteuer befreien lassen.
Das heißt:
Die Befreiung von der Hundesteuer.
Man kann nur besondere Hunde von der Steuer befreien lassen.
Diese Hunde nennt man: Assistenzhunde.
Assistenzhunde helfen den Menschen.
Assistenzhunde sind zum Beispiel:
-
Hunde von blinden Menschen.
Diese Hunde nennt man: Blindenhunde.
Blinde Menschen haben in ihrem Schwerbehindertenausweis
das Merkzeichen Bl. -
Hunde von tauben Menschen.
Taube Menschen haben in ihrem Schwerbehindertenausweis
das Merkzeichen Gl. -
Oder Hunde von hilflosen Personen
Hilflose Personen heißt:
Diese Menschen haben in ihrem Schwerbehindertenausweis
das Merkzeichen aG.Das Merkzeichen aG heißt:
Dieser Mensch hat eine schwere Gehbehinderung.Gehbehinderung heißt:
Der Mensch kann nicht gut gehen.Oder das Merkzeichen H.Das Merkzeichen H heißt:
Dieser Mensch braucht Hilfe im täglichen Leben.Oder das Merkzeichen B.Das Merkzeichen B heißt:
Dieser Mensch braucht eine Begleitperson.Auf dem Schwerbehindertenausweis
muss nur eins von diesen Merkzeichen stehen.Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis
stehen vorne und hinten Merkzeichen.
Für die Befreiung von der Hundesteuer
sind nur die Merkzeichen vorne wichtig.
Wichtig!
Nicht jeder Assistenzhund
kann von der Hundesteuer befreit werden.
Ein Assistenzhund muss nämlich drei wichtige Dinge erfüllen:
- Ein Assistenzhund darf kein gefährlicher Hund sein.
Das heißt:
Es gibt eine Liste.
Auf dieser Liste stehen gefährliche Hunderassen.
Hunde von dieser Liste
können nicht von der Hundesteuer befreit werden. - Ein Assistenzhund muss für seine Aufgaben geeignet sein.
Das heißt:
Der Assistenzhund hat eine Ausbildung.
Zum Beispiel als Blindenhund. - Ein Assistenzhund muss
nach den Vorgaben vom Tierschutz gehalten werden.
Das heißt:
Der Besitzer kümmert sich gut um den Hund.
Der Hund darf zum Beispiel nicht zu dünn sein.
Oder zu dick.
Wie bekommen Sie die Befreiung von der Hundesteuer?
Melden Sie sich bei der Stadt.
Die Abteilung heißt:
Steuern und Beteiligungen.
Diese Abteilung gehört zur Stadtkämmerei.
Die Stadtkämmerei ist zuständig für das Geld von der Stadt Fulda.Die Adresse steht unten auf der Internetseite.
Welche Dokumente brauchen Sie für die Befreiung von der Hundesteuer?
Sie brauchen 2 Dokumente:
- Einen schriftlichen formlosen Antrag
Das heißt:
Sie schreiben einen Brief.
Schreiben Sie in den Brief:- Wie Sie heißen.
- Welche Behinderung Sie haben.
- Welchen Hund Sie haben.
- Warum Ihr Hund ein Assistenzhund ist.
Das heißt:
Sie müssen erklären:
Ihr Hund ist ein Assistenzhund.
Ihr Hund ist zum Beispiel ein Blindenführhund.
Wichtig!
Der Schwerbehindertenausweis muss gültig sein.
Und der Schwerbehindertenausweis
muss aus Hessen sein.
Haben Sie Fragen zu der Befreiung von der Hundesteuer?
-
Sie können anrufen:
Die Telefonnummer ist:
06 61 – 102 12 16 -
Sie können eine E-Mail schreiben:
Die E-Mail-Adresse ist:
steuern@fulda.de -
Sie können zur Sprechstunde gehen.
Stadtschloss Fulda
Eingang: E-1 Zimmer: E 018
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Barrierefreiheit:
Die Stadtkämmerei ist im Stadtschloss von Fulda.
Die Stadtkämmerei hat keinen barrierefreien Eingang.
Haben Sie einen Termin
mit einem Mitarbeiter von der Stadtkämmerei?
Melden Sie sich im Bürgerbüro.
Das Bürgerbüro hat einen barrierefreien Eingang.
Dann kommt ein Mitarbeiter von der Stadtkämmerei in das Bürgerbüro.